Park-/ Drehscheiben für Ihren Erfolgskurs
Laut StVO gilt die Parkscheibe als Verkehrszeichen
Jeder hat sie im Auto. Die Parkscheibe, welche für alle ausgewiesenen Parkflächen erforderlich ist.
Aus diesem Grund sieht sich auch die Welt der Werbeartikel dazu verpflichtet dies mit ins Sortiment zu nehmen. Der Werbeerfolg mit diesen kleinen Alltagshelfern wird durch die häufige Verwendung natürlich enorm gesteigert.
Ist die Parkscheibe mit Ihrer Werbebotschaft oder Ihrem Logo individuell bedruckt, nehmen die Beschenkten Ihr Unternehmen regelmäßig bewusst wahr.
Warum sind Parkscheiben ein gutes Werbemittel?
Laut Straßenverkehrsordnung werden Parkscheiben einheitlich in Deutschland verwendet. Deswegen handelt es sich bei Parkscheiben um Produkte, die jeder Autofahrer besitzen muss.
Daraus folgt, dass natürlich der Werbeerfolg von bedruckten Parkscheiben entsprechend groß ist. Die Zielgruppe ist enorm. Alle volljährigen Autofahrer werden damit erreicht.
Wird die einfache Funktion einer Parkscheibe noch mit anderen Funktionen verknüpft, erhalten die Kunden ein wirklich vielseitiges Geschenk. Eine Parkscheibe in Kombination mit einem Eiskratzer beispielsweise, bietet dem Kunden mehrere Möglichkeiten auf einmal.
Parkscheiben sind die perfekten Werbegeschenke- auch wegen Ihrer großen Werbefläche. Parkscheiben sind noch dazu günstig und sehr funktional.
Es ist keine Erklärung nötig und sie sind sofort einsetzbar für jeden Autofahrer. Die Haltbarkeit ist unbegrenzt und kommt nicht aus der Mode. Ein positiver Effekt für Ihr Unternehmen mit diesem kleinen Helfer.
Welche Richtlinien müssen bei Parkscheiben eingehalten werden?
Wichtig ist, dass die Ankunftszeit immer auf die nächste halbe Stunde eingestellt wird. Wird die Parkscheibe für einen falschen Zeitpunkt eingestellt , droht ein Verwarnungsgeld.
Die Parkscheibe muss gut sichtbar platziert werden. Die Scheibe muss so im Auto liegen dass die Ankunftszeit wirklich gut von außen zu lesen ist. Am Besten legt man die Parkscheibe auf das Armaturenbrett.
Ein Bußgeld wird fällig, wenn man die Parkscheibe nach Ablauf der Zeit einfach weitergedreht wird. Die angegebene Zeit muss der erlaubten Zeitspanne entsprechen.
Die Farbe der Parkscheibe ist genau vorgegeben. Es ist gesetzlich nicht erlaubt die Farbe zu ändern. Auch die Größe unterliegt genauen Vorschriften und wird bei Nichtbeachten mit einer Strafe versehen.